Abfindungsrechner 2026
Wie viel bleibt von deiner Abfindung? Was dein Arbeitgeber einbehält, was du am Ende zahlst und was du mit der Steuererklärung zurückbekommst.
Rechtsstand 2026 · Daten geprüft am 05.10.2026
Deine Angaben
Der Betrag aus deinem Aufhebungsvertrag oder Vergleich.
Endet dein Job im Laufe des Jahres, nur das Gehalt bis dahin.
I: ledig. II: alleinerziehend. III und V: verheiratet, wer deutlich mehr verdient, nimmt III. IV: verheiratet, ähnliches Einkommen. VI: Die Abfindung kommt von einem früheren Arbeitgeber, während du schon einen neuen Job hast. Trage dann 0 € als Bruttogehalt ein.
Wichtig für die Kirchensteuer.
Kinder senken Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
Weitere AngabenAndere Einkünfte, Arbeitslosengeld, Fünftelregelung prüfen, Zusatzbeitrag
Zum Beispiel Mieteinnahmen nach Abzug der Kosten.
Steuerfrei, erhöht aber den Steuersatz auf dein übriges Einkommen (Progressionsvorbehalt).
Monatsgehalt mal Monate vom Ende des Jobs bis 31. Dezember. Zusammen mit dem nächsten Feld prüfen wir, ob die Fünftelregelung gilt.
Nicht das Bruttogehalt: Ziehe deine Werbungskosten ab, mindestens den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 €. Andere Einkünfte und Arbeitslosengeld des Vorjahres zählen dazu. Beispiel: 50.000 € brutto ohne höhere Werbungskosten ergeben 48.770 €.
Leer lassen: Durchschnitt 2026 von 2,9 %.
Dein Ergebnis
2026 · Steuerklasse I
Dir bleiben
26.970,00 Euro
von deiner Abfindung
Voraussichtliche Steuer laut Steuerbescheid: 13.030,00 € · keine Sozialabgaben
Abzug durch deinen Arbeitgeber
15.944,21 €
Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer bei der Auszahlung, ohne Fünftelregelung.
Steuer laut Steuerbescheid
13.030,00 €
Mit Fünftelregelung, so setzt das Finanzamt sie voraussichtlich fest.
Voraussichtliche Erstattung
2.914,21 €
Mit dem Steuerbescheid für 2026, also frühestens 2027. Gerechnet auf die Abfindung.
| Abfindung brutto | 40.000,00 € |
|---|---|
| Sozialabgaben | 0,00 € |
| Bei der Auszahlung behält dein Arbeitgeber ein | |
| Lohnsteuer | −15.113,00 € |
| Solidaritätszuschlag | −831,21 € |
| Ausgezahlt | 24.055,79 € |
| Mit der Steuererklärung für 2026 | |
| Voraussichtliche Erstattung | +2.914,21 € |
| Dir bleiben | 26.970,00 € |
| Zu versteuerndes Einkommen ohne Abfindung | 38.684,00 € |
|---|---|
| mit Abfindung | 78.684,00 € |
| Steuer auf das ganze Jahr (mit Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) | |
| Ohne Abfindung | 6.796,00 € |
| Mit Abfindung, normal besteuert | 22.096,75 € |
| Mit Abfindung, mit Fünftelregelung | 19.826,00 € |
| Ersparnis durch die Fünftelregelung | 2.270,75 € |
Dein Arbeitgeber darf die Fünftelregelung nicht mehr anwenden und behält deshalb zunächst mehr Steuer ein. Den Vorteil bekommst du nur, wenn du für 2026 eine Steuererklärung abgibst.
Lohnsteuer nach dem Programmablaufplan 2026, Steuerbescheid nach § 32a und § 34 EStG. Geschätzt für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer. Unverbindlich, keine Steuerberatung.
Abfindung verhandeln: die Faustformel
Üblich sind 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Einen gesetzlichen Anspruch in dieser Höhe gibt es nur nach § 1a KSchG: bei betriebsbedingter Kündigung, wenn der Arbeitgeber die Abfindung im Kündigungsschreiben anbietet und du nicht klagst. Sonst ist es ein Richtwert für die Verhandlung. Diese Felder ändern dein Ergebnis oben nicht.
Leer lassen: ein Zwölftel deines Bruttogehalts im Jahr von oben.
Mehr als sechs Monate zählen als volles Jahr.
Üblich sind 0,5. In Verhandlungen kann es mehr oder weniger sein. Leer lassen: 0,5.
0,5 × 4.166,67 € × 10 Jahre = 20.833,35 €
Nächster Schritt
So wird gerechnet
Auf eine Abfindung zahlst du keine Sozialabgaben, aber Einkommensteuer. Weil sie auf einmal kommt, würde sie dich in einen hohen Steuersatz heben. Die Fünftelregelung mildert das. Seit 2025 gibt es sie aber nur noch über die Steuererklärung.
- 1
Abzug bei der Auszahlung
Dein Arbeitgeber behandelt die Abfindung als sonstigen Bezug: Er berechnet die Lohnsteuer auf dein Jahresgehalt einmal mit und einmal ohne Abfindung und behält den Unterschied ein. Wir rechnen dafür mit dem amtlichen Programmablaufplan 2026, der Rechenvorschrift für die Lohnsteuer. - 2
Fünftelregelung im Steuerbescheid
Das Finanzamt rechnet so, als hättest du nur ein Fünftel der Abfindung bekommen, und nimmt den Steuerunterschied mal 5. Weil ein Fünftel in einem niedrigeren Steuersatz landet, ist das meist günstiger. - 3
Erstattung oder Nachzahlung
Die Differenz zwischen dem Abzug bei der Auszahlung und der Steuer laut Bescheid bekommst du mit der Steuererklärung zurück. Ist die Fünftelregelung ohne Vorteil, kann auch eine Nachzahlung entstehen. - 4
Keine Sozialabgaben
Eine echte Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes ist kein Arbeitsentgelt. Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung fallen nicht an.
Steuer auf die Abfindung = 5 × [Steuer(übriges Einkommen + Abfindung / 5) − Steuer(übriges Einkommen)]
Annahmen und Grenzen
- Gerechnet wird für 2026 mit Auszahlung in einem Jahr. Ohne Angaben unter „Weitere Angaben“ nehmen wir an, dass die Abfindung höher ist als das Gehalt, das dir bis Jahresende entgeht. Teilzahlungen über zwei Jahre können die Fünftelregelung ausschließen.
- Das zu versteuernde Einkommen schätzen wir für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer. Private Krankenversicherung, Spenden und andere Abzüge sind nicht berücksichtigt.
- Wir nehmen an, dass die Lohnsteuer auf dein laufendes Gehalt genau der Steuer im Bescheid entspricht. Die Erstattung bezieht sich deshalb auf die Abfindung. Weicht die Rechnung für das ganze Jahr deutlich ab, nennen wir sie zusätzlich.
- Nachzahlungen von Gehalt, Urlaubsabgeltung oder Boni sind keine Abfindung. Für sie gilt die Fünftelregelung nicht und sie sind sozialversicherungspflichtig.
- Ruhen und Sperrzeit beim Arbeitslosengeld berechnen wir nicht (§ 158 und § 159 SGB III). Lass dich dazu von der Agentur für Arbeit beraten, bevor du unterschreibst. Freiwillig gesetzlich Versicherte sollten bei ihrer Krankenkasse nachfragen, ob die Abfindung beitragspflichtig ist.
Häufige Fragen
Gilt die Fünftelregelung 2026 noch?
Ja, aber nur noch in der Steuererklärung. Seit 1. Januar 2025 darf der Arbeitgeber sie bei der Auszahlung nicht mehr anwenden (Wachstumschancengesetz). Er behält deshalb zunächst mehr Lohnsteuer ein. Den Vorteil bekommst du nur, wenn du eine Steuererklärung abgibst; dafür hast du vier Jahre Zeit.
Muss ich auf eine Abfindung Sozialabgaben zahlen?
Nein, wenn sie für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt wird. Versteckte Gehaltsnachzahlungen oder eine Urlaubsabgeltung sind dagegen beitragspflichtig, auch wenn sie im Vertrag „Abfindung“ heißen.
Wie hoch ist eine übliche Abfindung?
Als Faustformel gelten 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Einen gesetzlichen Anspruch in dieser Höhe gibt es nur nach § 1a KSchG, wenn dein Arbeitgeber betriebsbedingt kündigt, die Abfindung im Kündigungsschreiben anbietet und du nicht klagst. Sonst ist die Höhe Verhandlungssache. Beispiel: 4.000 € Monatsgehalt und 10 Jahre ergeben 20.000,00 €.
Lohnt es sich, die Abfindung ins nächste Jahr zu verschieben?
Oft ja, wenn du im nächsten Jahr weniger verdienst, etwa weil du arbeitslos bist. Dann fällt die Steuer niedriger aus. Die ganze Abfindung darf ins Folgejahr verschoben werden, wenn du das mit deinem Arbeitgeber vereinbarst. Rechne beide Jahre einmal durch: mit dem Gehalt und den Leistungen des jeweiligen Jahres.
Wird die Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet?
Nicht direkt. Endet dein Arbeitsverhältnis aber vor Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist, ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld eine Zeit lang. Nach einem Aufhebungsvertrag ohne wichtigen Grund droht zusätzlich eine Sperrzeit von in der Regel 12 Wochen. Kläre das mit der Agentur für Arbeit, bevor du unterschreibst.
Quellen
- § 24 EStG – EntschädigungenBundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) · geprüft am 05.10.2026Quelle öffnen: § 24 EStG – Entschädigungen (öffnet externe Seite)
- § 34 EStG – Außerordentliche Einkünfte (Fünftelregelung)Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) · geprüft am 05.10.2026Quelle öffnen: § 34 EStG – Außerordentliche Einkünfte (Fünftelregelung) (öffnet externe Seite)
- Wachstumschancengesetz vom 27.03.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 108): keine Fünftelregelung im Lohnsteuerabzug ab 2025Bundesministerium der Justiz (recht.bund.de) · geprüft am 05.10.2026Quelle öffnen: Wachstumschancengesetz vom 27.03.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 108): keine Fünftelregelung im Lohnsteuerabzug ab 2025 (öffnet externe Seite)
- § 39b EStG – Einbehaltung der Lohnsteuer (sonstige Bezüge)Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) · geprüft am 05.10.2026Quelle öffnen: § 39b EStG – Einbehaltung der Lohnsteuer (sonstige Bezüge) (öffnet externe Seite)
- Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2026 (BMF-Schreiben vom 12.11.2025, Anlage 1)Bundesministerium der Finanzen · geprüft am 05.10.2026Quelle öffnen: Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2026 (BMF-Schreiben vom 12.11.2025, Anlage 1) (öffnet externe Seite)
- § 32a EStG – EinkommensteuertarifBundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) · geprüft am 05.10.2026Quelle öffnen: § 32a EStG – Einkommensteuertarif (öffnet externe Seite)
- § 32b EStG – ProgressionsvorbehaltBundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) · geprüft am 05.10.2026Quelle öffnen: § 32b EStG – Progressionsvorbehalt (öffnet externe Seite)
- Solidaritätszuschlaggesetz 1995 (§§ 3, 4 SolZG)Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) · geprüft am 05.10.2026Quelle öffnen: Solidaritätszuschlaggesetz 1995 (§§ 3, 4 SolZG) (öffnet externe Seite)
- § 1a KSchG – Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter KündigungBundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) · geprüft am 05.10.2026Quelle öffnen: § 1a KSchG – Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung (öffnet externe Seite)
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