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Minijob- und Midijob-Rechner 2026

Ob Minijob, Midijob oder regulärer Job: was dir netto bleibt und was dein Arbeitgeber zahlt.

Rechtsstand 2026 · Daten geprüft am 05.10.2026

Deine Angaben

Wovon gehst du aus?
€

Minijob bis 603 €, Midijob bis 2.000 €.

Std.

Damit prüfen wir, ob dein Stundenlohn den Mindestlohn erreicht.

Jahr
Weitere AngabenBefreiung von der Rentenversicherung, Privathaushalt

Auf schriftlichen Antrag beim Arbeitgeber. Dann zahlst du keinen eigenen Rentenbeitrag, erwirbst aber weniger Ansprüche.

Zum Beispiel Putzen oder Gartenarbeit bei Privatleuten (Haushaltsscheck-Verfahren). Dein Arbeitgeber zahlt dann weniger Abgaben, dein Rentenbeitrag ist höher.

Dein Ergebnis

2026

Minijobbis 603 € im Monat

Dir bleiben

581,29 Euro

netto pro Monat

21,71 € Abzüge von 603,00 € brutto

Dein Stundenlohn
13,92 €
Höchstens im Minijob (Mindestlohn 2026)
10,01 Std. pro Woche
Kosten für deinen Arbeitgeber im Monat
790,95 €

So lange kannst du arbeiten, ohne die Minijob-Grenze von 603 € zu überschreiten: beim Mindestlohn höchstens 43,38 Std. im Monat (mit 13/3 Wochen pro Monat).

Was dir bleibt (pro Monat)
Verdienst brutto603,00 €
Deine Sozialabgaben
Renten­versicherung−21,71 €
Abzüge gesamt−21,71 €
Netto581,29 €

Steuern zahlst du im Minijob nicht selbst: Dein Arbeitgeber zahlt pauschal 2 % an die Minijob-Zentrale. Dein Netto ist dein Verdienst abzüglich deines Beitrags zur Rentenversicherung.

Was dein Arbeitgeber zahlt (pro Monat)
Verdienst brutto603,00 €
Abgaben deines Arbeitgebers
Kranken­versicherung78,39 €
Renten­versicherung90,45 €
Pauschsteuer (2 %)12,06 €
Umlage U1 (Krankheit)4,82 €
Umlage U2 (Mutterschaft)1,33 €
Insolvenz­geldumlage0,90 €
Abgaben gesamt187,95 €
Kosten für deinen Arbeitgeber790,95 €

Überschreitest du die Grenze gelegentlich und unvorhersehbar, etwa als Krankheitsvertretung, bleibt es ein Minijob: in höchstens zwei Monaten im Jahr und in diesen Monaten bis höchstens zum Doppelten der Grenze (2026: 1.206 €).

Ausblick auf 2027

Ab 1. Januar 2027 liegt die Minijob-Grenze bei 633 € und der Mindestlohn bei 14,60 €. Mit 603,00 € bleibt es ein Minijob.

Im Minijob höchstens 10,00 Std. pro Woche beim Mindestlohn von 14,60 €.

Gerechnet mit gesetzlicher Krankenversicherung. Ohne Einmalzahlungen.

Nächster Schritt

So wird gerechnet

Wie viel Abgaben auf deinen Lohn anfallen, hängt davon ab, in welchem Bereich dein Monatsverdienst liegt. Bis 603 € ist es ein Minijob, bis 2.000 € ein Midijob, darüber eine reguläre Beschäftigung.

  1. 1

    Minijob: Pauschalabgaben für den Arbeitgeber

    Der Arbeitgeber zahlt 13 % Krankenversicherung, 15 % Rentenversicherung, 2 % Pauschsteuer sowie die Umlagen U1 (0,80 %), U2 (0,22 %) und die Insolvenzgeldumlage (0,15 %). Du selbst zahlst nur den Rest zur Rentenversicherung: 3,6 %, mindestens bezogen auf 175 €.
  2. 2

    Midijob: reduzierte Beiträge im Übergangsbereich

    Zwischen 603,01 € und 2.000 € zahlst du Sozialabgaben nur auf einen reduzierten Betrag. Er steigt gleitend an und erreicht bei 2.000 € den vollen Verdienst. Der Arbeitgeber zahlt etwas mehr als sonst. Die Formel nutzt den Faktor F = 0,6619.
  3. 3

    Lohnsteuer

    Im Midijob und im regulären Job wird Lohnsteuer nach deiner Steuerklasse auf den vollen Verdienst berechnet, nach dem amtlichen Programmablaufplan 2026. In Steuerklasse I fällt bei kleinen Verdiensten meist keine an.
  4. 4

    Höchststunden

    Die Minijob-Grenze ist an den Mindestlohn gekoppelt: 10 Wochenstunden mal 13/3 Wochen pro Monat mal Mindestlohn. Beim Mindestlohn von 13,90 € sind das höchstens 43,38 Stunden im Monat.

Minijob-Grenze = Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet auf volle Euro

Annahmen und Grenzen

  • Gerechnet wird mit gesetzlicher Krankenversicherung und laufendem Monatslohn, ohne Einmalzahlungen.
  • Die Pauschsteuer von 2 % im Minijob trägt der Arbeitgeber. Wird sie auf dich abgewälzt, sinkt dein Netto um diesen Betrag.
  • Umlagen U1 und U2 im Midijob und regulären Job hängen von der Krankenkasse ab und sind nur enthalten, wenn du die Sätze angibst. Die Beiträge zur Berufsgenossenschaft fehlen.
  • Für 2027 stehen nur Minijob-Grenze und Mindestlohn fest. Midijobs und reguläre Jobs rechnen wir für 2027 mit den Werten von 2026 und kennzeichnen sie als Näherung.
  • Mehrere Minijobs, ein Minijob neben einer Hauptbeschäftigung und kurzfristige Beschäftigungen sind nicht abgebildet.
  • Stunden rechnen wir mit 13/3 Wochen pro Monat (52 Wochen ÷ 12 Monate).

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026 und 2027?

2026 darfst du im Minijob bis zu 603 € im Monat verdienen, also 7.236 € im Jahr. Ab 1. Januar 2027 steigt die Grenze auf 633 €, weil der Mindestlohn auf 14,60 € steigt.

Wie viele Stunden darf ich im Minijob arbeiten?

Beim Mindestlohn von 13,90 € höchstens 43,38 Stunden im Monat, das sind etwa 10 Stunden pro Woche. 2027 sind es bei 14,60 € höchstens 43,35 Stunden im Monat. Verdienst du mehr pro Stunde, sind es entsprechend weniger Stunden.

Muss ich im Minijob Rentenversicherung zahlen?

Ja, du zahlst 3,6 % deines Verdienstes, bei 603 € also 21,71 € im Monat. Netto bleiben dir 581,29 €. Du kannst dich schriftlich befreien lassen, dann bekommst du den vollen Lohn, sammelst aber weniger Rentenansprüche.

Wie viel Netto bleibt im Midijob bei 1.200 €?

In Steuerklasse I, ohne Kinder, ab 23 Jahren und mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag bleiben dir 2026 1.012,73 €. Deine Sozialabgaben betragen 187,27 € statt rund 261 € bei einem regulären Job. Lohnsteuer fällt keine an.

Was passiert, wenn ich die Minijob-Grenze einmal überschreite?

Ein gelegentliches, nicht vorhersehbares Überschreiten ist in höchstens zwei Monaten pro Jahr erlaubt, etwa als Krankheitsvertretung, und in diesen Monaten höchstens bis zum Doppelten der Grenze (2026: 1.206 €). Planst du dauerhaft mehr ein, wird aus dem Minijob ein Midijob. Was das für dein Netto heißt, siehst du oben. Für die Umrechnung zwischen Stunden und Monat hilft der Stundenlohnrechner.

Quellen

Alle Ergebnisse sind unverbindlich und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung. Wie wir rechnen und prüfen, steht auf So rechnen wir.