Rentenrechner 2026
Wann kannst du in Rente gehen, und was bleibt netto? Dein frühester Rentenbeginn, mögliche Abschläge und was nach Krankenkasse und Steuern von deiner Rente bleibt.
Rechtsstand 2026 · Daten geprüft am 05.10.2026
Schritt 1: Wann kannst du in Rente gehen?
Für 35 Jahre zählen die Zeiten in deinem Versicherungsverlauf, etwa Beschäftigung, Kindererziehung, Pflege und Arbeitslosigkeit. Für 45 Jahre gelten strengere Regeln: Zeiten mit Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld, früher Arbeitslosengeld II) sowie Schul- und Studienzeiten zählen dann nicht, Arbeitslosengeld in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn nur in Ausnahmefällen. Rechne die Jahre bis zum Rentenbeginn mit.
Sie muss zu Rentenbeginn anerkannt sein.
Deine Rentenarten
Jahrgang 1964
Ohne Abschlag in Rente ab
01.04.2031
mit 67 Jahren · Regelaltersrente
Frühestens ab 01.04.2027 mit 63 Jahren, dann mit 14,4 % Abschlag.
Alle Altersrenten im Vergleich
Regelaltersrente
- Ohne Abschlag:
- 01.04.2031, mit 67 Jahren
Altersrente für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre)
Nicht möglich: Dafür brauchst du mindestens 45 Versicherungsjahre.
Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Nicht möglich: Nur mit anerkannter Schwerbehinderung (GdB ab 50) zu Rentenbeginn.
Altersrente für langjährig Versicherte (35 Jahre)
- Frühestens:
- 01.04.2027, mit 63 Jahren, 14,4 % Abschlag
- Ohne Abschlag:
- 01.04.2031, mit 67 Jahren
Deine Regelaltersgrenze liegt bei 67 Jahren. Ab 1. April 2031 gilt für dich die Aktivrente: Arbeitest du als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer weiter, sind bis zu 2.000 € Lohn im Monat steuerfrei.
Stell den Rentenantrag etwa drei Monate vor dem gewünschten Beginn.
Schritt 2: Was bleibt netto?
Regelaltersrente. Die Termine kommen aus Schritt 1.
Steht in deiner Renteninformation unter „Höhe Ihrer künftigen Regelaltersrente“.
Die Deutsche Rentenversicherung schickt dir regelmäßig eine Renteninformation. Nimm den Betrag der künftigen Regelaltersrente. Er geht davon aus, dass du bis zur Regelaltersgrenze weiter so einzahlst wie in den letzten fünf Jahren, und rechnet ohne künftige Rentenerhöhungen. Gehst du früher, ziehen wir den Abschlag ab.
Durchschnitt 2026: 2,9 %. Du zahlst die Hälfte davon.
Alle eigenen Kinder, auch erwachsene. Ohne Kinder zahlst du mehr Pflegeversicherung.
Weitere AngabenKinder unter 25, Ehepartner, weitere Einkünfte
Ab dem zweiten Kind unter 25 sinkt dein Beitrag zur Pflegeversicherung.
Dann rechnen wir die Einkommensteuer mit dem Splittingtarif.
Zum Beispiel Mieteinnahmen nach Abzug der Kosten. Sie erhöhen nur die Steuer, nicht die Krankenkassenbeiträge.
Dein Ergebnis
Rentenbeginn April 2031 · ohne Kinder
Dir bleiben voraussichtlich
1.371,72 Euro
netto pro Monat (Prognose)
1.600,00 € brutto ab 1. April 2031 · ohne Abschlag
| Bruttorente laut Renteninformation | 1.600,00 € |
|---|---|
| Kranken- und Pflegeversicherung | |
| Krankenversicherung8,75 % | −140,00 € |
| Pflegeversicherung4,20 % | −67,20 € |
| Steuern | |
| Einkommensteuer | −21,08 € |
| Nettorente | 1.371,72 € |
- Netto im Jahr
- 16.460,64 €
- Steuerpflichtiger Anteil
- 86,5 %
- Steuerfreier Teil im Jahr
- 2.592 €
- Einkommensteuer fällig ab Bruttorente
- etwa 1.416 € im Monat
Von der Rente wird keine Lohnsteuer einbehalten. Deine Einkünfte liegen über dem Grundfreibetrag von 12.348 €: Dann musst du eine Steuererklärung abgeben, auch wenn am Ende keine Steuer anfällt.
Steuer berechnet mit dem Einkommensteuertarif 2026 – der Tarif für spätere Jahre steht noch nicht fest.
Steuer für ein volles Rentenjahr: Der Rentenfreibetrag wird im Jahr nach Rentenbeginn festgeschrieben; spätere Rentenerhöhungen sind voll steuerpflichtig.
Nächster Schritt
So wird gerechnet
Der Rechner beantwortet zwei Fragen nacheinander: Ab wann du welche Altersrente bekommen kannst, und was von der Bruttorente nach Kranken- und Pflegeversicherung und Einkommensteuer übrig bleibt.
- 1
Altersgrenze nach Jahrgang
Wer ab 1964 geboren ist, bekommt die Regelaltersrente mit 67 Jahren. Für ältere Jahrgänge steigt die Grenze schrittweise von 65 auf 67. Mit 35 Versicherungsjahren geht es ab 63 mit Abschlag, mit 45 Jahren oder einer Schwerbehinderung früher ohne Abschlag. - 2
Rentenbeginn am Monatsersten
Die Rente beginnt am 1. des Monats, nachdem du das nötige Alter erreicht hast. Wer am 1. eines Monats geboren ist, erreicht sein Alter schon am letzten Tag des Vormonats und kann deshalb einen Monat früher in Rente gehen. - 3
Abschlag und Zuschlag
Für jeden Monat vor dem abschlagsfreien Beginn sinkt die Rente um 0,3 %, und zwar lebenslang: bei vier Jahren früher um 14,4 %. Für jeden Monat, den du nach der Regelaltersgrenze wartest, steigt sie um 0,5 %. - 4
Kranken- und Pflegeversicherung
Gesetzlich Versicherte zahlen die Hälfte des Beitrags von 14,6 % plus die Hälfte des Zusatzbeitrags ihrer Kasse; die andere Hälfte trägt die Rentenversicherung. Die Pflegeversicherung von 3,6 % zahlst du allein, ohne Kinder 4,2 %. Privat Versicherte bekommen einen Zuschuss zu ihrem Beitrag. - 5
Einkommensteuer auf den steuerpflichtigen Anteil
Wer 2026 in Rente geht, versteuert 84,0 % der Rente, bei Beginn 2027 sind es 84,5 %. Der steuerfreie Teil wird im Jahr nach Rentenbeginn als fester Eurobetrag festgeschrieben. Steuern fallen erst an, wenn das zu versteuernde Einkommen über dem Grundfreibetrag von 12.348 € im Jahr liegt.
Nettorente = Bruttorente × Zugangsfaktor − Kranken- und Pflegeversicherung − Einkommensteuer (÷ 12)
Seit 1. Juli 2026 ist ein Entgeltpunkt 42,52 € Monatsrente wert. Wer nach Erreichen der Regelaltersgrenze als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer weiterarbeitet, kann mit der Aktivrente bis zu 24.000 € Lohn im Jahr steuerfrei verdienen (2.000 € im Monat). Vor der Regelaltersgrenze gilt das nicht.
Annahmen und Grenzen
- Die Bruttorente aus der Renteninformation unterstellt, dass du bis zur Regelaltersgrenze weiter einzahlst. Gehst du früher, fehlen diese Beiträge, und deine Rente fällt meist noch etwas niedriger aus als hier gezeigt.
- Künftige Rentenerhöhungen sind nicht eingerechnet. Für Rentenbeginne ab 2027 nutzen wir den Einkommensteuertarif 2026, weil spätere Tarife noch nicht feststehen.
- Die Steuer rechnen wir für ein volles Rentenjahr. Betriebsrenten, Versorgungsbezüge und Lohn neben der Rente sind nicht enthalten; weitere Einkünfte kannst du unter „Weitere Angaben“ eintragen.
- Die Versicherungsjahre gibst du selbst an. Welche Zeiten für 35 oder 45 Jahre zählen, prüft die Rentenversicherung. Sonderregeln für Altersteilzeit vor 2007, Erwerbsminderungs-, Teil- und Hinterbliebenenrenten bildet der Rechner nicht ab.
- Freiwillig gesetzlich Versicherte zahlen auf alle Einkünfte Beiträge; das ist nicht abgebildet. Bei privat Versicherten nehmen wir ohne Angabe an, dass 80 % des Beitrags steuerlich absetzbar sind.
- Wir gehen davon aus, dass du den Rentenantrag rechtzeitig stellst. Verbindlich sind allein Rentenbescheid und Steuerbescheid.
Häufige Fragen
Wann kann ich ohne Abschläge in Rente gehen?
Ab Jahrgang 1964 mit 67 Jahren (Regelaltersrente), mit 45 Versicherungsjahren oder einer anerkannten Schwerbehinderung schon mit 65. Für ältere Jahrgänge liegen die Grenzen je nach Geburtsjahr etwas darunter. Oben in Schritt 1 siehst du deine Termine.
Gibt es die Rente mit 63 noch?
Ohne Abschlag nur für ältere Jahrgänge: Die Rente nach 45 Jahren beginnt ab Jahrgang 1964 erst mit 65. Mit 35 Versicherungsjahren kannst du weiterhin ab 63 gehen, dann mit bis zu 14,4 % Abschlag.
Die Rentenkommission hat am 23. Juni 2026 empfohlen, die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen und den frühesten Beginn von 63 auf 64 zu erhöhen. Das sind nur Vorschläge: Stand 5. Oktober 2026 gibt es dazu kein Gesetz. Der Rechner nutzt das geltende Recht.
Muss ich auf meine Rente Steuern zahlen?
Ja, auf den steuerpflichtigen Anteil, der vom Jahr deines Rentenbeginns abhängt: bei Beginn 2026 84,0 %, danach jedes Jahr 0,5 Prozentpunkte mehr. Rentenerhöhungen sind später voll steuerpflichtig. Lohnsteuer wird von der Rente nicht einbehalten. Liegt der Gesamtbetrag deiner Einkünfte über dem Grundfreibetrag von 12.348 € (bei Zusammenveranlagung dem doppelten Betrag), musst du eine Steuererklärung abgeben, auch wenn am Ende keine Steuer anfällt. Mehr dazu im Einkommensteuerrechner.
Wo finde ich meine Bruttorente und meine Entgeltpunkte?
Die erwartete Rente steht in deiner Renteninformation unter „Höhe Ihrer künftigen Regelaltersrente“. Die Entgeltpunkte stehen in deiner Rentenauskunft. Ein Jahr mit Durchschnittsverdienst bringt einen Entgeltpunkt; 2026 liegt das vorläufige Durchschnittsentgelt bei 51.944 €. Ein Punkt ist seit 1. Juli 2026 42,52 € Monatsrente wert.
Wie viel darf ich neben der Rente verdienen?
Neben einer Altersrente unbegrenzt, auch vor der Regelaltersgrenze. Ab dem Monat nach Erreichen der Regelaltersgrenze sind als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer mit der Aktivrente bis zu 2.000 € Lohn im Monat steuerfrei. Das gilt nicht für Selbstständige und nicht vor der Regelaltersgrenze.
Quellen
- § 35 SGB VI – RegelaltersrenteBundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) · geprüft am 05.10.2026Quelle öffnen: § 35 SGB VI – Regelaltersrente (öffnet externe Seite)
- § 235 SGB VI – Regelaltersrente (Übergangsregelung)Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) · geprüft am 05.10.2026Quelle öffnen: § 235 SGB VI – Regelaltersrente (Übergangsregelung) (öffnet externe Seite)
- § 36 SGB VI – Altersrente für langjährig VersicherteBundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) · geprüft am 05.10.2026Quelle öffnen: § 36 SGB VI – Altersrente für langjährig Versicherte (öffnet externe Seite)
- § 236 SGB VI – Altersrente für langjährig Versicherte (Übergangsregelung)Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) · geprüft am 05.10.2026Quelle öffnen: § 236 SGB VI – Altersrente für langjährig Versicherte (Übergangsregelung) (öffnet externe Seite)
- § 37 SGB VI – Altersrente für schwerbehinderte MenschenBundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) · geprüft am 05.10.2026Quelle öffnen: § 37 SGB VI – Altersrente für schwerbehinderte Menschen (öffnet externe Seite)
- § 236a SGB VI – Altersrente für schwerbehinderte Menschen (Übergangsregelung)Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) · geprüft am 05.10.2026Quelle öffnen: § 236a SGB VI – Altersrente für schwerbehinderte Menschen (Übergangsregelung) (öffnet externe Seite)
- § 38 SGB VI – Altersrente für besonders langjährig VersicherteBundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) · geprüft am 05.10.2026Quelle öffnen: § 38 SGB VI – Altersrente für besonders langjährig Versicherte (öffnet externe Seite)
- § 236b SGB VI – Altersrente für besonders langjährig Versicherte (Übergangsregelung)Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) · geprüft am 05.10.2026Quelle öffnen: § 236b SGB VI – Altersrente für besonders langjährig Versicherte (Übergangsregelung) (öffnet externe Seite)
- § 77 SGB VI – Zugangsfaktor (Abschläge und Zuschläge)Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) · geprüft am 05.10.2026Quelle öffnen: § 77 SGB VI – Zugangsfaktor (Abschläge und Zuschläge) (öffnet externe Seite)
- § 99 SGB VI – Beginn der RenteBundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) · geprüft am 05.10.2026Quelle öffnen: § 99 SGB VI – Beginn der Rente (öffnet externe Seite)
- Gemeinsame rechtliche Anweisungen zu § 99 SGB VI (Stand 16.09.2026), Abschnitt „am Ersten eines Monats geborene Versicherte“Deutsche Rentenversicherung (rvRecht) · geprüft am 05.10.2026Quelle öffnen: Gemeinsame rechtliche Anweisungen zu § 99 SGB VI (Stand 16.09.2026), Abschnitt „am Ersten eines Monats geborene Versicherte“ (öffnet externe Seite)
- Rentenwertbestimmungsverordnung 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 178)Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) · geprüft am 05.10.2026Quelle öffnen: Rentenwertbestimmungsverordnung 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 178) (öffnet externe Seite)
- Zahlen und Tabellen 2026 (Stand 18.06.2026)Deutsche Rentenversicherung · geprüft am 05.10.2026Quelle öffnen: Zahlen und Tabellen 2026 (Stand 18.06.2026) (öffnet externe Seite)
- § 22 EStG – Arten der sonstigen Einkünfte (Besteuerungsanteil der Renten)Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) · geprüft am 05.10.2026Quelle öffnen: § 22 EStG – Arten der sonstigen Einkünfte (Besteuerungsanteil der Renten) (öffnet externe Seite)
- Pressemitteilung: Steueranteil für Neurentner 2026 (16.02.2026)Deutsche Rentenversicherung · geprüft am 05.10.2026Quelle öffnen: Pressemitteilung: Steueranteil für Neurentner 2026 (16.02.2026) (öffnet externe Seite)
- §§ 247, 249a SGB V – Beitragssatz und Tragung der Beiträge aus RentenBundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) · geprüft am 05.10.2026Quelle öffnen: §§ 247, 249a SGB V – Beitragssatz und Tragung der Beiträge aus Renten (öffnet externe Seite)
- §§ 55, 59 SGB XI – Beitragssatz (Kinderlosenzuschlag, Kinderabschläge) und Beitragstragung bei RentnernBundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) · geprüft am 05.10.2026Quelle öffnen: §§ 55, 59 SGB XI – Beitragssatz (Kinderlosenzuschlag, Kinderabschläge) und Beitragstragung bei Rentnern (öffnet externe Seite)
- § 106 SGB VI – Zuschuss zur KrankenversicherungBundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) · geprüft am 05.10.2026Quelle öffnen: § 106 SGB VI – Zuschuss zur Krankenversicherung (öffnet externe Seite)
- § 3 EStG – Steuerfreie Einnahmen (Nr. 14 Zuschuss zur KV, Nr. 21 Aktivrente)Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) · geprüft am 05.10.2026Quelle öffnen: § 3 EStG – Steuerfreie Einnahmen (Nr. 14 Zuschuss zur KV, Nr. 21 Aktivrente) (öffnet externe Seite)
- Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrente), BGBl. 2025 I Nr. 361Bundesministerium der Justiz (recht.bund.de) · geprüft am 05.10.2026Quelle öffnen: Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrente), BGBl. 2025 I Nr. 361 (öffnet externe Seite)
- § 32a EStG – EinkommensteuertarifBundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) · geprüft am 05.10.2026Quelle öffnen: § 32a EStG – Einkommensteuertarif (öffnet externe Seite)
Alle Ergebnisse sind unverbindlich und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung. Wie wir rechnen und prüfen, steht auf So rechnen wir.