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Rentenrechner 2026

Wann kannst du in Rente gehen, und was bleibt netto? Dein frühester Rentenbeginn, mögliche Abschläge und was nach Krankenkasse und Steuern von deiner Rente bleibt.

Rechtsstand 2026 · Daten geprüft am 05.10.2026

Schritt 1: Wann kannst du in Rente gehen?

Versicherungsjahre bis zum Rentenbeginn

Sie muss zu Rentenbeginn anerkannt sein.

Deine Rentenarten

Jahrgang 1964

Ohne Abschlag in Rente ab

01.04.2031

mit 67 Jahren · Regelaltersrente

Frühestens ab 01.04.2027 mit 63 Jahren, dann mit 14,4 % Abschlag.

Alle Altersrenten im Vergleich

  • Regelaltersrente

    Ohne Abschlag:
    01.04.2031, mit 67 Jahren
  • Altersrente für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre)

    Nicht möglich: Dafür brauchst du mindestens 45 Versicherungsjahre.

  • Altersrente für schwerbehinderte Menschen

    Nicht möglich: Nur mit anerkannter Schwerbehinderung (GdB ab 50) zu Rentenbeginn.

  • Altersrente für langjährig Versicherte (35 Jahre)

    Frühestens:
    01.04.2027, mit 63 Jahren, 14,4 % Abschlag
    Ohne Abschlag:
    01.04.2031, mit 67 Jahren

Deine Regelaltersgrenze liegt bei 67 Jahren. Ab 1. April 2031 gilt für dich die Aktivrente: Arbeitest du als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer weiter, sind bis zu 2.000 € Lohn im Monat steuerfrei.

Stell den Rentenantrag etwa drei Monate vor dem gewünschten Beginn.

Schritt 2: Was bleibt netto?

Regelaltersrente. Die Termine kommen aus Schritt 1.

Welche Angabe hast du?
€

Steht in deiner Renteninformation unter „Höhe Ihrer künftigen Regelaltersrente“.

Krankenversicherung als Rentner
%

Durchschnitt 2026: 2,9 %. Du zahlst die Hälfte davon.

Kinder

Alle eigenen Kinder, auch erwachsene. Ohne Kinder zahlst du mehr Pflegeversicherung.

Weitere AngabenKinder unter 25, Ehepartner, weitere Einkünfte
Kinder

Ab dem zweiten Kind unter 25 sinkt dein Beitrag zur Pflegeversicherung.

Dann rechnen wir die Einkommensteuer mit dem Splittingtarif.

€

Zum Beispiel Mieteinnahmen nach Abzug der Kosten. Sie erhöhen nur die Steuer, nicht die Krankenkassenbeiträge.

Dein Ergebnis

Rentenbeginn April 2031 · ohne Kinder

Dir bleiben voraussichtlich

1.371,72 Euro

netto pro Monat (Prognose)

1.600,00 € brutto ab 1. April 2031 · ohne Abschlag

So setzt sich deine Nettorente zusammen (pro Monat)
Bruttorente laut Renteninformation1.600,00 €
Kranken- und Pflegeversicherung
Kranken­versicherung8,75 %−140,00 €
Pflege­versicherung4,20 %−67,20 €
Steuern
Einkommen­steuer−21,08 €
Nettorente1.371,72 €
Netto im Jahr
16.460,64 €
Steuerpflichtiger Anteil
86,5 %
Steuerfreier Teil im Jahr
2.592 €
Einkommen­steuer fällig ab Bruttorente
etwa 1.416 € im Monat

Von der Rente wird keine Lohnsteuer einbehalten. Deine Einkünfte liegen über dem Grundfreibetrag von 12.348 €: Dann musst du eine Steuererklärung abgeben, auch wenn am Ende keine Steuer anfällt.

Steuer berechnet mit dem Einkommensteuertarif 2026 – der Tarif für spätere Jahre steht noch nicht fest.

Steuer für ein volles Rentenjahr: Der Rentenfreibetrag wird im Jahr nach Rentenbeginn festgeschrieben; spätere Rentenerhöhungen sind voll steuerpflichtig.

Nächster Schritt

So wird gerechnet

Der Rechner beantwortet zwei Fragen nacheinander: Ab wann du welche Altersrente bekommen kannst, und was von der Bruttorente nach Kranken- und Pflegeversicherung und Einkommensteuer übrig bleibt.

  1. 1

    Altersgrenze nach Jahrgang

    Wer ab 1964 geboren ist, bekommt die Regelaltersrente mit 67 Jahren. Für ältere Jahrgänge steigt die Grenze schrittweise von 65 auf 67. Mit 35 Versicherungsjahren geht es ab 63 mit Abschlag, mit 45 Jahren oder einer Schwerbehinderung früher ohne Abschlag.
  2. 2

    Rentenbeginn am Monatsersten

    Die Rente beginnt am 1. des Monats, nachdem du das nötige Alter erreicht hast. Wer am 1. eines Monats geboren ist, erreicht sein Alter schon am letzten Tag des Vormonats und kann deshalb einen Monat früher in Rente gehen.
  3. 3

    Abschlag und Zuschlag

    Für jeden Monat vor dem abschlagsfreien Beginn sinkt die Rente um 0,3 %, und zwar lebenslang: bei vier Jahren früher um 14,4 %. Für jeden Monat, den du nach der Regelaltersgrenze wartest, steigt sie um 0,5 %.
  4. 4

    Kranken- und Pflegeversicherung

    Gesetzlich Versicherte zahlen die Hälfte des Beitrags von 14,6 % plus die Hälfte des Zusatzbeitrags ihrer Kasse; die andere Hälfte trägt die Rentenversicherung. Die Pflegeversicherung von 3,6 % zahlst du allein, ohne Kinder 4,2 %. Privat Versicherte bekommen einen Zuschuss zu ihrem Beitrag.
  5. 5

    Einkommensteuer auf den steuerpflichtigen Anteil

    Wer 2026 in Rente geht, versteuert 84,0 % der Rente, bei Beginn 2027 sind es 84,5 %. Der steuerfreie Teil wird im Jahr nach Rentenbeginn als fester Eurobetrag festgeschrieben. Steuern fallen erst an, wenn das zu versteuernde Einkommen über dem Grundfreibetrag von 12.348 € im Jahr liegt.

Nettorente = Bruttorente × Zugangsfaktor − Kranken- und Pflegeversicherung − Einkommensteuer (÷ 12)

Seit 1. Juli 2026 ist ein Entgeltpunkt 42,52 € Monatsrente wert. Wer nach Erreichen der Regelaltersgrenze als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer weiterarbeitet, kann mit der Aktivrente bis zu 24.000 € Lohn im Jahr steuerfrei verdienen (2.000 € im Monat). Vor der Regelaltersgrenze gilt das nicht.

Annahmen und Grenzen

  • Die Bruttorente aus der Renteninformation unterstellt, dass du bis zur Regelaltersgrenze weiter einzahlst. Gehst du früher, fehlen diese Beiträge, und deine Rente fällt meist noch etwas niedriger aus als hier gezeigt.
  • Künftige Rentenerhöhungen sind nicht eingerechnet. Für Rentenbeginne ab 2027 nutzen wir den Einkommensteuertarif 2026, weil spätere Tarife noch nicht feststehen.
  • Die Steuer rechnen wir für ein volles Rentenjahr. Betriebsrenten, Versorgungsbezüge und Lohn neben der Rente sind nicht enthalten; weitere Einkünfte kannst du unter „Weitere Angaben“ eintragen.
  • Die Versicherungsjahre gibst du selbst an. Welche Zeiten für 35 oder 45 Jahre zählen, prüft die Rentenversicherung. Sonderregeln für Altersteilzeit vor 2007, Erwerbsminderungs-, Teil- und Hinterbliebenenrenten bildet der Rechner nicht ab.
  • Freiwillig gesetzlich Versicherte zahlen auf alle Einkünfte Beiträge; das ist nicht abgebildet. Bei privat Versicherten nehmen wir ohne Angabe an, dass 80 % des Beitrags steuerlich absetzbar sind.
  • Wir gehen davon aus, dass du den Rentenantrag rechtzeitig stellst. Verbindlich sind allein Rentenbescheid und Steuerbescheid.

Häufige Fragen

Wann kann ich ohne Abschläge in Rente gehen?

Ab Jahrgang 1964 mit 67 Jahren (Regelaltersrente), mit 45 Versicherungsjahren oder einer anerkannten Schwerbehinderung schon mit 65. Für ältere Jahrgänge liegen die Grenzen je nach Geburtsjahr etwas darunter. Oben in Schritt 1 siehst du deine Termine.

Gibt es die Rente mit 63 noch?

Ohne Abschlag nur für ältere Jahrgänge: Die Rente nach 45 Jahren beginnt ab Jahrgang 1964 erst mit 65. Mit 35 Versicherungsjahren kannst du weiterhin ab 63 gehen, dann mit bis zu 14,4 % Abschlag.

Die Rentenkommission hat am 23. Juni 2026 empfohlen, die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen und den frühesten Beginn von 63 auf 64 zu erhöhen. Das sind nur Vorschläge: Stand 5. Oktober 2026 gibt es dazu kein Gesetz. Der Rechner nutzt das geltende Recht.

Muss ich auf meine Rente Steuern zahlen?

Ja, auf den steuerpflichtigen Anteil, der vom Jahr deines Rentenbeginns abhängt: bei Beginn 2026 84,0 %, danach jedes Jahr 0,5 Prozentpunkte mehr. Rentenerhöhungen sind später voll steuerpflichtig. Lohnsteuer wird von der Rente nicht einbehalten. Liegt der Gesamtbetrag deiner Einkünfte über dem Grundfreibetrag von 12.348 € (bei Zusammenveranlagung dem doppelten Betrag), musst du eine Steuererklärung abgeben, auch wenn am Ende keine Steuer anfällt. Mehr dazu im Einkommensteuerrechner.

Wo finde ich meine Bruttorente und meine Entgeltpunkte?

Die erwartete Rente steht in deiner Renteninformation unter „Höhe Ihrer künftigen Regelaltersrente“. Die Entgeltpunkte stehen in deiner Rentenauskunft. Ein Jahr mit Durchschnittsverdienst bringt einen Entgeltpunkt; 2026 liegt das vorläufige Durchschnittsentgelt bei 51.944 €. Ein Punkt ist seit 1. Juli 2026 42,52 € Monatsrente wert.

Wie viel darf ich neben der Rente verdienen?

Neben einer Altersrente unbegrenzt, auch vor der Regelaltersgrenze. Ab dem Monat nach Erreichen der Regelaltersgrenze sind als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer mit der Aktivrente bis zu 2.000 € Lohn im Monat steuerfrei. Das gilt nicht für Selbstständige und nicht vor der Regelaltersgrenze.

Quellen

Alle Ergebnisse sind unverbindlich und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung. Wie wir rechnen und prüfen, steht auf So rechnen wir.