Stundenlohnrechner 2026
Wie viel verdienst du pro Stunde? Rechne dein Monatsgehalt in Stundenlohn um und umgekehrt, brutto und netto, mit Blick auf den Mindestlohn.
Rechtsstand 2026 · Daten geprüft am 05.10.2026
Deine Angaben
Steht auf deiner Gehaltsabrechnung oder im Arbeitsvertrag.
Vertraglich vereinbarte Stunden. Vollzeit sind meist 38 bis 40.
Weitere AngabenFür das Netto: Steuerklasse, Kirchensteuer, Kinder, Krankenkasse
Wichtig für die Kirchensteuer und in Sachsen für die Pflegeversicherung.
Kinder senken deinen Beitrag zur Pflegeversicherung sowie Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
Durchschnitt 2026: 2,9 %.
Nur wenn eine der gesetzlichen Ausnahmen nach § 22 MiLoG auf dich zutrifft.
Dein Ergebnis
2026 · 40 Std. pro Woche
Dein Stundenlohn
17,31 Euro
brutto pro Stunde
11,85 € netto pro Stunde
- Brutto im Jahr
- 36.000,00 €
- Netto im Monat
- 2.054,42 €
- Arbeitsstunden im Monat
- 173,33 Std.
Mindestlohn-Check
- Mindestlohn 2026: 13,90 €erreicht
Dein Stundenlohn von 17,31 € liegt 3,41 € darüber.
- Mindestlohn ab 1. Januar 2027: 14,60 €erreicht
Dein Stundenlohn von 17,31 € liegt 2,71 € darüber.
| Bruttogehalt im Monat | 3.000,00 € |
|---|---|
| Arbeitszeit pro Woche | 40 Std. |
| Wochen pro Monat52 ÷ 12 | 13/3 ≈ 4,33 |
| Arbeitsstunden im Monat | 173,33 Std. |
| Stundenlohn brutto | 17,31 € |
Stundenlohn = Monatsgehalt ÷ (Wochenstunden × 13/3). Die Stunden im Monat sind gerundet; gerechnet wird mit dem genauen Wert.
Netto nach dem amtlichen Programmablaufplan 2026, Steuerklasse I, gesetzlich krankenversichert.
Nächster Schritt
So wird gerechnet
Ein Monat hat nicht genau vier Wochen. Wer das Monatsgehalt einfach durch 4 × Wochenstunden teilt, rechnet seinen Stundenlohn zu hoch. Wir rechnen mit 13/3 Wochen pro Monat.
- 1
Wochen pro Monat: 13/3
Ein Jahr hat 52 Wochen, verteilt auf 12 Monate sind das 52 ÷ 12 = 13/3 ≈ 4,33 Wochen pro Monat. Mit diesem Faktor ist auch die Minijob-Grenze im Gesetz berechnet (§ 8 Abs. 1a SGB IV). Manche Tarifverträge rechnen mit 4,348 Wochen; der Unterschied liegt unter einem Prozent. - 2
Stunden pro Monat
Bei 40 Wochenstunden sind das 40 × 13/3 = 173,33 Stunden im Monat. - 3
Stundenlohn brutto
Monatsgehalt geteilt durch die Stunden im Monat. Beispiel: 2.500 € bei 40 Wochenstunden ergeben 14,42 € pro Stunde. - 4
Netto pro Stunde
Das Netto berechnen wir wie der Brutto-Netto-Rechner nach dem amtlichen Programmablaufplan 2026 und teilen es ebenfalls durch die Stunden im Monat. - 5
Mindestlohn-Check
Wir vergleichen deinen genauen, ungerundeten Stundenlohn mit dem Mindestlohn: 2026 sind es 13,90 €, ab 1. Januar 2027 14,60 €. Liegt dein Lohn nur Bruchteile eines Cents darunter, runden wir ihn in der Anzeige ab, damit Zahl und Ergebnis zusammenpassen.
Stundenlohn = Monatsgehalt ÷ (Wochenstunden × 13/3)
Annahmen und Grenzen
- Der Monat hat 13/3 ≈ 4,33 Wochen. Urlaub und Feiertage sind bezahlte Zeit und senken den Stundenlohn nicht.
- Grundlage ist das feste Monatsgehalt ohne Weihnachts- und Urlaubsgeld, Zuschläge oder Überstunden.
- Das Netto gilt für 2026, gesetzlich krankenversichert, ohne weitere Angaben mit Steuerklasse I und dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 %.
- Ob der Mindestlohn eingehalten ist, wird im Einzelfall über den Lohn für alle tatsächlich gearbeiteten Stunden geprüft, auch Überstunden. Der Rechner prüft nur die vereinbarten Stunden.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Mindestlohn 2026 und 2027?
Seit 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 € pro Stunde. Am 1. Januar 2027 steigt er auf 14,60 €. Beides ist in der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung festgelegt.
Mindestlohn 2026 netto: Wie viel verdient man im Monat bei 40 Wochenstunden?
2026 sind es 2.409,33 € brutto im Monat. In Steuerklasse I ohne Kinder und Kirchensteuer bleiben davon 1.716,47 € netto, also 9,90 € pro Stunde. Ab 1. Januar 2027 steigt das Brutto auf 2.530,67 €.
Mit wie vielen Wochen pro Monat rechnet man?
Üblich ist 13/3 ≈ 4,33 (52 Wochen geteilt durch 12 Monate). Diesen Faktor nutzt auch das Gesetz für die Minijob-Grenze. Verbindlich vorgeschrieben ist er nicht; manche Arbeitgeber rechnen mit 4,348 oder 4,35. Mit 4 Wochen wäre dein Stundenlohn um etwa 8 % zu hoch berechnet.
Wer hat keinen Anspruch auf den Mindestlohn?
Nach § 22 MiLoG gibt es wenige Ausnahmen:
- Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung haben keinen Anspruch auf den Mindestlohn.
- Für Auszubildende gilt statt des Mindestlohns die Mindestausbildungsvergütung (§ 17 BBiG; Ausbildungsbeginn 2026: 724 € im 1. Jahr).
- Kein Mindestlohn bei Pflichtpraktika, Orientierungspraktika bis 3 Monate, ausbildungs- oder studienbegleitenden Praktika bis 3 Monate und Einstiegsqualifizierung.
- Wer unmittelbar vorher langzeitarbeitslos war, hat in den ersten 6 Monaten der Beschäftigung keinen Anspruch auf den Mindestlohn.
- Ehrenamtlich Tätige fallen nicht unter das Mindestlohngesetz.
Wie viele Stunden darf ich im Minijob arbeiten?
Beim Mindestlohn von 13,90 € etwa 10 Stunden pro Woche, genauer bis zur Minijob-Grenze von 603 € im Monat. Die genaue Zahl für deinen Lohn zeigt der Minijob- und Midijob-Rechner.
Quellen
- Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV5), § 1Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) · geprüft am 05.10.2026Quelle öffnen: Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV5), § 1 (öffnet externe Seite)
- § 22 MiLoG – Persönlicher Anwendungsbereich (Ausnahmen vom Mindestlohn)Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) · geprüft am 05.10.2026Quelle öffnen: § 22 MiLoG – Persönlicher Anwendungsbereich (Ausnahmen vom Mindestlohn) (öffnet externe Seite)
- § 8 SGB IV – Geringfügige BeschäftigungBundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) · geprüft am 05.10.2026Quelle öffnen: § 8 SGB IV – Geringfügige Beschäftigung (öffnet externe Seite)
- Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2026 (BMF-Schreiben vom 12.11.2025, Anlage 1)Bundesministerium der Finanzen · geprüft am 05.10.2026Quelle öffnen: Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2026 (BMF-Schreiben vom 12.11.2025, Anlage 1) (öffnet externe Seite)
- Zahlen und Tabellen 2026 (Stand 18.06.2026)Deutsche Rentenversicherung · geprüft am 05.10.2026Quelle öffnen: Zahlen und Tabellen 2026 (Stand 18.06.2026) (öffnet externe Seite)
- Bekanntmachung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes 2026 (BAnz AT 10.11.2025 B7)Bundesministerium für Gesundheit (Bundesanzeiger) · geprüft am 05.10.2026Quelle öffnen: Bekanntmachung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes 2026 (BAnz AT 10.11.2025 B7) (öffnet externe Seite)
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