Elterngeldrechner 2026
Wie viel Elterngeld dir zusteht – als Basiselterngeld oder ElterngeldPlus.
Rechtsstand 2026 · Daten geprüft am 05.10.2026
Deine Angaben
Durchschnitt der 12 Monate vor dem Geburtsmonat, ohne Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und Boni.
Hast du nicht gewechselt, ist es die Steuerklasse auf deiner letzten Gehaltsabrechnung vor dem Geburtsmonat. Nach einem Wechsel zählt die Klasse, die in den meisten der zwölf Monate vor dem Geburtsmonat galt, also in mindestens sieben (§ 2c Abs. 3 BEEG). Steuerklasse VI für einen Zweitjob bleibt beim Elterngeld unberücksichtigt.
Erlaubt sind höchstens 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt.
Weitere AngabenGeschwister, Mehrlinge, Versicherung, Selbstständigkeit
Wenn im Haushalt ein weiteres Kind unter 3 Jahren lebt oder zwei weitere unter 6 Jahren.
Bei Zwillingen 2. Für jedes weitere Kind gibt es einen Mehrlingszuschlag.
Nur für ältere Geschwister, zum Beispiel 0,5 oder 1. Wirkt sich nur auf die Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag aus. Leer lassen, wenn es keine gibt.
Dann werden keine Sozialabgaben abgezogen.
Freiwillig gesetzlich oder privat versichert: Dann fallen die pauschalen 9 % für Kranken- und Pflegeversicherung weg.
Auch kleine Nebeneinkünfte zählen, ebenso Land- und Forstwirtschaft.
Im letzten Kalenderjahr vor der Geburt, bei Paaren beide zusammen. Steht im Steuerbescheid.
Dein Ergebnis
Geburt im März 2027 · Steuerklasse IV
Dein Elterngeld
1.280,18 Euro
pro Monat (Basiselterngeld)
65 % deines Elterngeld-Nettos von 1.969,50 €
Als ElterngeldPlus: 640,09 € pro Monat, dafür doppelt so viele Monate.
- Diese Monate zählen
- März 2026 bis Februar 2027
| Elterngeld-Netto | |
|---|---|
| Bruttogehalt pro Monat | 3.000,00 € |
| Arbeitnehmer-Pauschbetrag1/12 | −102,50 € |
| Lohnsteuer | −298,00 € |
| Sozialabgaben pauschal21 % | −630,00 € |
| Elterngeld-Netto | 1.969,50 € |
| Elterngeld | |
| Elterngeld-Netto × Ersatzrate65 % | 1.280,18 € |
| Basiselterngeld | 1.280,18 € |
Einmalzahlungen (Weihnachts-, Urlaubsgeld, Boni) zählen nicht zum Einkommen (§ 2c Abs. 1 S. 2 BEEG).
Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss nach der Geburt werden auf das Elterngeld der Mutter angerechnet (§ 3 BEEG); in diesen Monaten entfällt das Elterngeld meist ganz.
Für die Lohnsteuer nutzen wir den durchschnittlichen Zusatzbeitrag 2026 (2,9 %). Der offizielle Rechner nutzt 2,5 %; das Ergebnis kann um rund 1 € abweichen.
Nächster Schritt
So wird gerechnet
Elterngeld ersetzt einen Teil des Einkommens, das nach der Geburt wegfällt. Grundlage ist nicht dein echtes Netto, sondern ein pauschal berechnetes „Elterngeld-Netto“ aus deinem Bruttogehalt vor der Geburt.
- 1
Bemessungszeitraum: die zwölf Monate vor dem Geburtsmonat
Es zählt dein laufendes Bruttogehalt aus diesen zwölf Kalendermonaten, geteilt durch 12. Monate ohne Einkommen zählen mit 0 €. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und Boni zählen nicht. Monate im Mutterschutz werden übersprungen, der Zeitraum verschiebt sich dann weiter in die Vergangenheit. - 2
Elterngeld-Netto mit pauschalen Abzügen
Vom Brutto gehen ein Zwölftel des Arbeitnehmer-Pauschbetrags (102,50 €), die Lohnsteuer nach dem Programmablaufplan (der amtlichen Rechenvorschrift für die Lohnsteuer) des Jahres vor der Geburt, gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer (überall pauschal 8 %) und pauschale Sozialabgaben ab: 9 % Kranken- und Pflegeversicherung, 10 % Rentenversicherung, 2 % Arbeitslosenversicherung, also bis zu 21 % ohne Beitragsbemessungsgrenze. - 3
Ersatzrate zwischen 65 % und 100 %
Grundsätzlich bekommst du 67 % des Elterngeld-Nettos. Liegt es unter 1.000 €, steigt die Rate für je volle 2 € weniger um 0,1 Prozentpunkte, bis 100 %. Liegt es über 1.200 €, sinkt sie ebenso, bis 65 %. - 4
Mindest- und Höchstbetrag, Boni
Basiselterngeld beträgt mindestens 300 € und höchstens 1.800 € im Monat. ElterngeldPlus ist halb so hoch und läuft doppelt so lange. Der Geschwisterbonus bringt 10 % mehr, mindestens 75 €. Bei Mehrlingen gibt es 300 € für jedes weitere Kind. - 5
Teilzeit während des Elterngelds
Arbeitest du bis zu 32 Wochenstunden, ersetzt das Elterngeld nur die Differenz zwischen dem Elterngeld-Netto vor der Geburt (höchstens 2.770 €) und dem aus der Teilzeit. Die Ersatzrate bleibt die von vor der Geburt.
Basiselterngeld = (Brutto − 102,50 € − Steuern − pauschale Sozialabgaben) × Ersatzrate
Geplante Reform für Geburten ab November 2027
Das Bundesfamilienministerium hat im Juli 2026 einen Referentenentwurf für eine Elterngeld-Reform in die Abstimmung mit den anderen Ministerien gegeben. Stand 5. Oktober 2026 gibt es weder einen Kabinettsbeschluss noch einen Gesetzentwurf im Bundestag. Es ist also nichts beschlossen, und Einzelheiten können sich noch ändern. Der Rechner rechnet deshalb nur nach geltendem Recht und für Geburten bis Oktober 2027.
Annahmen und Grenzen
- Der Rechner gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Mit Einkünften aus Selbstständigkeit, Gewerbe oder Land- und Forstwirtschaft gilt ein anderer Bemessungszeitraum: Diese Fälle berechnet er nicht.
- Wir rechnen mit einem gleichbleibenden Monatsbrutto. Hat sich dein Gehalt im Bemessungszeitraum geändert, gib den Durchschnitt der zwölf Monate ein.
- Mutterschaftsgeld und der Zuschuss des Arbeitgebers nach der Geburt werden auf das Elterngeld der Mutter angerechnet. In den ersten Wochen nach der Geburt entfällt das Elterngeld deshalb meist ganz. Das ist im Ergebnis nicht abgezogen.
- Nicht abgebildet: Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Kurzarbeitergeld, Elterngeld für ein älteres Kind, das Faktorverfahren, Einkommen aus dem Ausland sowie übersprungene Monate (etwa Mutterschutz) im Einzelnen.
- Wir folgen den Richtlinien zum BEEG. Bei Midijobs und beim Zusatzbeitrag weicht der offizielle Elterngeldrechner davon leicht ab; der Unterschied liegt meist bei wenigen Cent bis rund 1 €.
- Verbindlich ist allein der Bescheid deiner Elterngeldstelle.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus?
ElterngeldPlus ist höchstens halb so hoch wie Basiselterngeld, dafür bekommst du es doppelt so lange: Ein Monat Basiselterngeld entspricht zwei Monaten ElterngeldPlus. Basiselterngeld gibt es nur bis zum 14. Lebensmonat des Kindes, ElterngeldPlus bis zum 32.
Arbeitest du in Teilzeit, ist ElterngeldPlus oft genauso hoch wie Basiselterngeld mit Teilzeit. Dann lohnt sich Plus fast immer.
Wie viele Monate Elterngeld gibt es?
Zusammen haben Eltern Anspruch auf 12 Monate Basiselterngeld, mit zwei Partnermonaten auf 14, wenn beide Elterngeld nehmen. Ein Elternteil kann höchstens 12 Monate nehmen, mindestens 2. Arbeiten beide gleichzeitig 24 bis 32 Wochenstunden, gibt es zusätzlich 2 bis 4 Monate ElterngeldPlus als Partnerschaftsbonus. Alleinerziehende können die Partnermonate allein nehmen.
Lohnt sich ein Steuerklassenwechsel vor der Geburt?
Oft ja, weil eine günstigere Steuerklasse das Elterngeld-Netto erhöht. Bei 4.000 € brutto und einer Geburt im Juni 2026 sind es in Steuerklasse III 1.800,00 € Basiselterngeld, in Steuerklasse V nur 1.359,91 €. Die neue Klasse zählt aber nur, wenn sie in den meisten Monaten des Bemessungszeitraums gilt, also in mindestens sieben der zwölf Monate (§ 2c Abs. 3 BEEG). Monate im Mutterschutz werden übersprungen, deshalb endet der Bemessungszeitraum meist vor dem Mutterschutz: Wechsle spätestens sieben Monate vor dem Monat, in dem der Mutterschutz beginnt. Vergleiche die Steuerklassen oben im Rechner.
Welche Einkommensgrenze gilt beim Elterngeld?
Für Geburten ab 1. April 2025 gibt es kein Elterngeld, wenn das zu versteuernde Einkommen im letzten Kalenderjahr vor der Geburt über 175.000 € lag. Bei Paaren zählt die Summe beider Eltern, bei Alleinerziehenden das eigene Einkommen. Gemeint ist das zu versteuernde Einkommen aus dem Steuerbescheid, nicht das Bruttogehalt.
Muss ich auf Elterngeld Steuern zahlen?
Elterngeld ist steuerfrei, erhöht aber über den Progressionsvorbehalt den Steuersatz auf dein übriges Einkommen. Wer als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer Elterngeld bekommt, muss deshalb meist eine Steuererklärung abgeben (§ 46 EStG), und es kann eine Nachzahlung kommen. Wie hoch dein Steuersatz ist, zeigt der Einkommensteuerrechner.
Quellen
- § 2 BEEG – Höhe des ElterngeldesBundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) · geprüft am 05.10.2026Quelle öffnen: § 2 BEEG – Höhe des Elterngeldes (öffnet externe Seite)
- § 2a BEEG – Geschwisterbonus und MehrlingszuschlagBundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) · geprüft am 05.10.2026Quelle öffnen: § 2a BEEG – Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag (öffnet externe Seite)
- § 2b BEEG – BemessungszeitraumBundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) · geprüft am 05.10.2026Quelle öffnen: § 2b BEEG – Bemessungszeitraum (öffnet externe Seite)
- § 2c BEEG – Einkommen aus nichtselbstständiger ErwerbstätigkeitBundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) · geprüft am 05.10.2026Quelle öffnen: § 2c BEEG – Einkommen aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit (öffnet externe Seite)
- § 2e BEEG – Abzüge für SteuernBundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) · geprüft am 05.10.2026Quelle öffnen: § 2e BEEG – Abzüge für Steuern (öffnet externe Seite)
- § 2f BEEG – Abzüge für SozialabgabenBundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) · geprüft am 05.10.2026Quelle öffnen: § 2f BEEG – Abzüge für Sozialabgaben (öffnet externe Seite)
- § 3 BEEG – Anrechnung von anderen EinnahmenBundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) · geprüft am 05.10.2026Quelle öffnen: § 3 BEEG – Anrechnung von anderen Einnahmen (öffnet externe Seite)
- § 4 BEEG – Bezugsdauer, AnspruchsumfangBundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) · geprüft am 05.10.2026Quelle öffnen: § 4 BEEG – Bezugsdauer, Anspruchsumfang (öffnet externe Seite)
- § 4a BEEG – Berechnung von Basiselterngeld und ElterngeldPlusBundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) · geprüft am 05.10.2026Quelle öffnen: § 4a BEEG – Berechnung von Basiselterngeld und ElterngeldPlus (öffnet externe Seite)
- § 4b BEEG – PartnerschaftsbonusBundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) · geprüft am 05.10.2026Quelle öffnen: § 4b BEEG – Partnerschaftsbonus (öffnet externe Seite)
- § 1 BEEG – Berechtigte (Einkommensgrenze 175.000 €)Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) · geprüft am 05.10.2026Quelle öffnen: § 1 BEEG – Berechtigte (Einkommensgrenze 175.000 €) (öffnet externe Seite)
- Richtlinien zum BEEG (BMBFSFJ/211, Stand 07/2026), u. a. Anhang II und VIIBundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend · geprüft am 05.10.2026Quelle öffnen: Richtlinien zum BEEG (BMBFSFJ/211, Stand 07/2026), u. a. Anhang II und VII (öffnet externe Seite)
- Pseudocode Lohnsteuer2025.xml (geänderter Programmablaufplan 2025, BMF-Schreiben vom 22.01.2025)Bundesministerium der Finanzen / ITZBund · geprüft am 05.10.2026Quelle öffnen: Pseudocode Lohnsteuer2025.xml (geänderter Programmablaufplan 2025, BMF-Schreiben vom 22.01.2025) (öffnet externe Seite)
- Pseudocode Lohnsteuer2026.xml (Programmablaufplan 2026, maschinenlesbar)Bundesministerium der Finanzen / ITZBund · geprüft am 05.10.2026Quelle öffnen: Pseudocode Lohnsteuer2026.xml (Programmablaufplan 2026, maschinenlesbar) (öffnet externe Seite)
- Quellcode des offiziellen Elterngeldrechners mit Planer (Commit cbde2eb, 04.09.2026, EUPL-1.2)DigitalService GmbH des Bundes / BMBFSFJ · geprüft am 05.10.2026Quelle öffnen: Quellcode des offiziellen Elterngeldrechners mit Planer (Commit cbde2eb, 04.09.2026, EUPL-1.2) (öffnet externe Seite)
Alle Ergebnisse sind unverbindlich und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung. Wie wir rechnen und prüfen, steht auf So rechnen wir.